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Häufige Fragen

Fragen rund um
den Brennholz-Shop

Brennholz

Was kann ich im Brennholz-Shop kaufen?

Im Brennholz-Shop können Sie Rundholz (Polterholz) erwerben, das an Waldwegen gerückt wurde. Die einzelnen Partien sind im Shop entsprechend gekennzeichnet.

Wer darf den Brennholz-Shop nutzen?

Das angebotene Brennholz ist ausschließlich für private Eigenverbraucher bestimmt. Eine gewerbliche Weiterveräußerung ist nicht gestattet. Bei Bekanntwerden einer gewerblichen Nutzung behalten wir uns vor, den betreffenden Kunden von zukünftigen Käufen auszuschließen.
Gewerbliche Kunden wenden sich bitte an: info@fbg-wetterau.de

In meiner Heimatkommune finde ich kein Brennholz im Shop – was kann ich tun?

Im Shop werden alle aktuell verfügbaren Brennholzmengen angezeigt. Das Angebot wird regelmäßig aktualisiert.

Sollte in Ihrer Kommune derzeit kein Brennholz verfügbar sein, können Sie auch Holz aus einer Nachbarkommune erwerben. Unsere Mitgliedskommunen stellen fortlaufend neue Mengen bereit – bitte prüfen Sie den Shop daher regelmäßig.

Kann ich Brennholz reservieren?

Nein, eine Reservierung ist nicht möglich. Es wird ausschließlich das aktuell bereitgestellte Brennholz unserer Mitgliedskommunen verkauft.

Was passiert nach meinem Brennholz-Kauf?

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail (bitte prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner).
Innerhalb von etwa einer Woche erhalten Sie Ihre Rechnung sowie eine detaillierte Karte mit dem Lagerort des Holzes.
Mit der Zahlung des Rechnungsbetrages erkennen Sie Menge, Lage und Qualität des Holzes an.

Wie kann ich meine Rechnung bezahlen?

Die Bezahlung ist ausschließliche per Überwesiung möglich. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer an den auf der Rechnung genannten Waldbesitzer.
Die entsprechende Bankverbindung finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Wie finde ich mein Holz im Wald?

Zu der angebotenen Partie finden Sie im Shop üblicherweise eine Ortsbeschreibung und/ oder einen Link zur Darstellung in Google Maps.
Nach dem Kauf erhalten Sie zusammen mit der Rechnung eine Bereitstellungsanzeige mit einer detaillierten Forstkarte, auf der der genaue Lagerort Ihres Holzes eingezeichnet ist.

Woran erkenne ich mein Holz im Wald?

Die Holzpartien (Polter) sind in der Regel mit Holzsprühfarbe gekennzeichnet. Aufgesprüht sind die fünf- bis sechsstellige Maßnahmen- bzw. Hiebsnummer und die ein- bis dreistellige Losnummer.

Diese Kennzeichnungen finden Sie ebenfalls im Brennholz-Shop sowie auf Ihrer Rechnung unter der angegebenen Losnummer.

Maßgeblich sind die letzten Ziffern der Losnummer (Beispiel: 2026/xyz/123456/123 – relevant sind die Ziffern „123456“, die die Hiebsnummer darstellen sowie die Endziffern „123“, die eigentliche Losnummer/ Polternummer darstellen).

Bei Einzelstämmen („Stammholz“) sind am Stammfuß entsprechende Nummernplättchen angebracht.

Kann ich das Holz vor Bezahlung besichtigen?

Ja – wir empfehlen eine Besichtigung vor der Bezahlung ausdrücklich.
Mit der Zahlung der Rechnung erkennen Sie Menge, Lage und Qualität des Holzes an. Ein Rücktritt vom Kauf ist danach nicht mehr möglich. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Wann muss ich mein Holz bezahlen?

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Mit Zahlung erkennen Sie Menge, Lage und Qualität des Holzes an; eine Reklamation ist danach ausgeschlossen.

An wen überweise ich den Rechnungsbetrag?

Der Zahlungsempfänger ist der jewilige Waldbesitzer. Die Bankdaten sind auf der Rechnung ausgewiesen. Die FBG Wetterau w.V. vermarktet das Holz im Namen und auf Rechnung der Mitgliedskommunen.

Was passiert, nachdem ich das Holz bezahlt habe?

Nach Zahlungseingang geht das Holz in Ihren Besitz über.
Mit der Zahlung der Rechnung erkennen Sie Menge, Lage und Qualität des Holzes an. Ein Rücktritt vom Kauf ist danach ausgeschlossen.

Sie dürfen das Holz anschließend im Wald bearbeiten und abtransportieren. Eine gesonderte Abfuhrfreigabe wird nicht versendet.

Zur Bearbeitung und zum Abtransport des Holzes müssen Sie im Wald mitführen:

  • Ihre Rechnung
  • einen Zahlungsnachweis
  • ggf. einen gültigen Sägeschein

Diese Unterlagen sind auf Verlangen vorzuzeigen.

Ab wann darf ich das Holz bearbeiten oder abfahren?

Nach vollständigem Zahlungseingang dürfen Sie das Holz im Wald bearbeiten und abtransportieren. Sobald Sie die Holzrechnung bezahlt haben, geht das Holz in Ihren Besitz über und eine Reklamation ist nicht mehr möglich. Sie erhalten keine Abfuhrgenehmigung. Als Berechtigung, das Holz zu bearbeiten oder abzutransportieren gilt die Rechnung zusammen mit einem Überwesiungsnachweis.

Wann erfolgt der Gefahrenübergang?

Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Zahlung der Rechnung, spätestens jedoch nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist, auf Sie über.

Wie lange habe ich Zeit, das Holz abzufahren?

Nach Zahlung der Rechnung ist das Holz in Ihren Besitz übergegangen.
Das Holz darf maximal drei Monate ab Kaufdatum im Wald verbleiben. Innerhalb dieses Zeitraums ist es vollständig abzufahren.

Was bedeutet die Stärkeklasse und wie wird die Holzmenge berechnet?

Die Stärkeklasse beschreibt den Mittendurchmesser eines Stammes. Sofern möglich, wird dieser zur Berechnung der Holzmasse in der Mitte der Stammlänge gemessen. Der Stammdurchmesser am Fuß kann daher deutlich größer sein.
Die Holzmenge wird forstüblich in Festmetern angegeben (Kubatur = Holzmasse ohne Luftanteile und ohne Rinde). Übersicht der Stärkeklassen

Wie gehe ich bei einer Reklamation vor?

Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen haben Sie das Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen. Nutzen Sie hierzu bitte den „Widerruf“-Button oder senden Sie uns eine eindeutige schriftliche Erklärung (z. B. per E-Mail).
Weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen zum Widerrufsrecht (§ 312g BGB).

Wie kann ich meine Bestellung widerrufen?

Sie haben das gesetzliche Recht, Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu widerrufen.
Bitte nutzen Sie hierfür den „Widerruf“-Button oder eine eindeutige schriftliche Widerrufserklärung (z. B. per E-Mail).
Nach Bearbeitung Ihres Widerrufs erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie ggf. eine angepasste Rechnung.

Wichtig: Mit Zahlung des Rechnungsbetrages erlischt Ihr Widerrufsrecht, da Sie damit Menge, Lage und Qualität des Holzes anerkennen.

Bitte lesen Sie hierzu unsere Ausführungen zu Ihrem Widerrufsrecht (§312g BGB).

Was passiert mit meinen Daten?

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Prozesse und geben sie nicht an unberechtigte Dritte weiter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

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